Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung kaufen     

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten in der Schweiz Wohnraum oder ein Grundstück erwerben? Unter Umständen benötigen Sie eine Bewilligung.

Sie wohnen in der Schweiz

EU/EFTA-Angehörige Als EU/EFTA-Bürgerin oder -Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, haben Sie beim Erwerb von Immobilien die gleichen Rechte wie Schweizerinnen und Schweizer und benötigen somit keine Bewilligung.

Drittstaaten-Angehörige Hauptwohnungen (zum Beispiel Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) und Bauland an Ihrem Wohnsitz können Sie ohne Bewilligung erwerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine gültige Aufenthaltsbewilligung – in der Regel Ausländerausweis B – besitzen.
  • Sie müssen die Wohnung – solange Sie an diesem Ort Ihren Wohnsitz haben – selber bewohnen.
  • Wenn Sie auf einem Grundstück bauen wollen, müssen Sie innerhalb eines Jahr damit beginnen.

Für folgende Wohnungen benötigen Sie eine Bewilligung:

  • Ferienwohnungen
  • Wohneinheiten in einem so genannten Apparthotel (Hotel mit Wohnungen)
  • Zweitwohnungen

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz ein Grundeigentum besitzen, haben Sie dadurch noch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.

Sie wohnen nicht in der Schweiz

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Immobilien mit gewissen Einschränkungen erwerben. Erkundigen Sie sich bitte bei der kantonalen Behörde (Grundbuchamt oder Grundbuchinspektorat).

Grundstücke, die Sie für einen wirtschaftlichen Zweck nutzen wollen, können Sie ohne Bewilligung erwerben.

Wie vorgehen?

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben wollen, klären Sie bei der zuständigen Behörde (Grundbuchamt bzw. Grundbuchinspektorat), ab, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen oder ob Sie eine Bewilligung benötigen.